top of page
Sportcamp-Erzgebirge-Sachsen-Oberbaerenburg-Aktion-Gaestebob-Bobbahn-Bobfahren-Sommer
Aus Leidenschaft
zum Sport.
1/9
Allgemeine Geschäftsbedingungen Sportcamp Erzgebirge (Veranstalter)
(Stand März 2016)
I. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle vom Veranstalter angebotenen Sportveranstaltungen. Sie sind unter www.sportcamp-erzgebirge.de in speicherbarer und ausdruckbarer Fassung kostenlos abrufbar. Diese gelten ausschließlich. Abweichende
Geschäftsbedingungen des Kunden/Teilnehmers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, es wird ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart.
II. Vertragsschluss
Der Vertragsschluss über die vom Veranstalter angebotenen Sportveranstaltungen kommt wie folgt zustande:
-
Mit der schriftlichen, mündlichen oder elektronischen (z.B. per E-Mail) Anfrage hinsichtlich der Teilnahme an einer Sportveranstaltung zu einen bestimmten Termin bietet der Kunde dem Veranstalter verbindlich den Vertragsschluss an. Die verfügbaren Termine sind auf der Webseite des Veranstalters unter www.sportcamp-erzgebirge.de veröffentlicht. Mit der Terminbestätigung durch den Veranstalter, die an keine bestimmte Form gebunden ist, kommt der Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Kunden/Teilnehmer zustande.
-
Möchte der Kunde/Teilnehmer einen Gutschein, den er von einem Dritten erhalten hat (z.B. mydays, Jochen Schweitzer o.ä.) einlösen, so bietet er mit seiner schriftlichen, mündlichen oder elektronischen (z.B. per E-Mail) Anfrage zur Teilnahme an einer Sportveranstaltung zu einem bestimmten Termin dem Veranstalter verbindlich den Vertragsschluss an. Auch hier kommt der Vertrag mit der Terminbestätigung durch den Veranstalter, die an keine bestimmte Form gebunden ist, zustande.
Ist in dem Gutschein bereits ein bestimmter Termin enthalten/festgeschrieben, kommt der Vertrag bereits mit Erwerb des Gutscheins durch den Kunden/Teilnehmer zustande.
III. Zahlung
-
Vorbehaltlich einer anderen individuellen Vereinbarung, ist bei einem Vertragsschluss nach Ziffer II. Nr.1 der Preis für die gebuchte Sportveranstaltung bis zum Ablauf des 5. Tages vor dem Veranstaltungstag auf die bei der Terminbestätigung durch den Veranstalter angegebene Bankverbindung zur Anweisung zu bringen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die Wertstellung des Betrages auf dem Konto des Veranstalters.
-
Im Falle des Vertragsschlusses nach Ziffer II.2. ist der Gutschein bei Beginn der Veranstaltung dem Veranstalter zu übergeben.
IV. Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden
Der Kunde ist berechtigt, jederzeit ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle eines Rücktritts hat der Kunde an den Veranstalter eine Aufwandspauschale in Höhe von maximal 10 Prozent des Preises der von ihm gebuchten Veranstaltung zu bezahlen. Ein nach Ziffer III Nr. 1 vorausgezahlter Betrag wird dem Kunden nach Abzug der vorgenannten Aufwandspauschale zurückgezahlt.
Bis zum Veranstaltungstermin kann ein geeigneter Ersatzteilnehmer gestellt werden. Wenn ein Ersatzteilnehmer in den Vertrag eintritt, haftet er zusammen mit dem ursprünglichen Kunden/Teilnehmer für alle Verbindlichkeiten aus dem Vertrag als Gesamtschuldner.
Bei Rücktritt des Kunden vom Vertrag im Falle des Vertragsschlusses nach Ziffer II.2. (Vermittlung durch Dritte) aufgrund einer Absage der Veranstaltung des Veranstalters ist der Veranstalter (unabhängig vom Rücktrittsgrund) stets berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr von 30 € (in Worten: dreißig Euro) einzubehalten.
V. Rücktritt vom Vertrag durch den Veranstalter
Der Veranstalter ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn
-
der Kunde die Zahlung nach Ziffer III Nr. 1 nicht rechtzeitig leistet,
-
die erforderliche Mindestteilnehmerzahl von 6 Teilnehmern beim Biathlon, 4 Teilnehmern beim Gästebobtaxi mit Anschubtraining nicht erreicht wird,
-
die vorhergesagten Witterungsbedingungen vor Ort (z.B. Außentemperarturen von –20 Grad, Schneemangel etc.) oder der zu erwartende Zustand des Gebietes, in dem die Veranstaltung stattfinden soll (Pisten, Loipen, Straßen), eine Durchführung der Veranstaltung nicht zulassen.
Der Veranstalter erklärt gegenüber dem Kunden/Teilnehmer den Rücktritt bis spätestens 3 Tage vor der geplanten Veranstaltung. In Ausnahmefällen, wie z.B. bei sich plötzlich verschlechternden Witterungsbedingungen oder behördlichen Anordnungen kann er den Rücktritt auch unmittelbar vor Beginn der Veranstaltung erklären.
Bei einem Rücktritt vom Vertrag durch den Veranstalter erhält der Kunde die an den Veranstalter bereits gezahlte Vergütung unverzüglich zurück. Weitergehende Ansprüche des Kunden/Teilnehmers bestehen nicht. Gutscheine behalten ihre Gültigkeit.
Bei Rücktritt des Veranstalters vom Vertrag im Falle des Vertragsschlusses nach Ziffer II.2. (Vermittlung durch Dritte) und eines damit verbundenen Vertragsrücktrittes des Kunden ist der Veranstalter (unabhängig vom Rücktrittsgrund) stets berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr von 30 € (in Worten: dreißig Euro) einzubehalten.
VI. Durchführung der Veranstaltung
-
Der Veranstalter kann auf Grund von veränderten Witterungsbedingungen kurzfristige und dem Kunden/Teilnehmer zumutbare Änderungen bezüglich der Route, des Gebiets oder des Programms vornehmen. Ist eine weitere Durchführung der Veranstaltung unmöglich geworden, ist der Veranstalter berechtigt die Veranstaltung abzubrechen und zu einem späteren Termin eine Wiederholung anzubieten.
-
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, sich bezüglich der Ausrüstung in geeignetem Maße auf die Veranstaltung vorzubereiten. Auf besonders erforderliche Ausrüstungen wird bei der Terminsbestätigung hingewiesen. Eine Ausleihe oder Miete von Ausrüstungen (keine Bekleidung!) für die Veranstaltungen ist über den Veranstalter möglich.
-
Sollte die Ausrüstung den notwendigen Mindestvoraussetzungen nicht gerecht werden und ein Sicherheitsrisiko deshalb nicht auszuschließen sein, ist der Veranstalter berechtigt, Teilnehmer von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen. Eine Rückzahlung des Veranstaltungspreises ist in diesem Fall ausgeschlossen.
-
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, sich bezüglich der Anforderungen der Veranstaltungen über seine körperliche Eignung zu erkundigen. Von vorhandenen Grundlagenfähigkeiten darf der Veranstalter ausgehen. Den Teilnehmern bekannte körperliche Erkrankungen, Mängel oder Einschränkungen sind dem Veranstalter unverzüglich mitzuteilen. Der Veranstalter ist berechtigt, auf Grund dieser Informationen Teilnehmer von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen.
VII. Haftung und Versicherung
-
Sollte ein Teilnehmer trotz mangelhafter Ausrüstung und dem Hinweis der Veranstalter an der Veranstaltung teilnehmen wollen, übernimmt der Veranstalter keine Haftung für Gesundheits- oder Sachschäden, welche den Teilnehmern hierdurch entstehen.
-
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Gesundheitsschäden oder Verletzungen, die den Teilnehmern in Folge von dem Veranstalter nicht bekannten körperlichen Erkrankungen, Mängeln oder Einschränkungen entstehen (Verletzung der Pflicht aus IV. 4.). Im Übrigen haftet der Veranstalter nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, gleich aus welchem Rechtsgrund, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen wird eine Haftung ausgeschlossen. Hiervon unberührt bleiben Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens.
-
Der Abschluss einer geeigneten Unfallversicherung ist Sache der Teilnehmer.
-
Der Veranstalter verfügt über eine Haftpflichtversicherung.
VIII. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die der Kunde/Teilnehmer zur Verfügung stellt, werden nur zur Durchführung des Vertrages verarbeitet und genutzt. Eine weitere Verwendung dieser Daten beschränkt sich ausschließlich auf die Information per E-Mail über Ereignisse des Sportcamp Erzgebirge, es sei denn der Kunde wünscht ausdrücklich nicht, über weitere Angebote des Veranstalters unter Nutzung dieser Daten informiert zu werden.
Film- und Videomaterial das während der Veranstaltung aufgenommen wird, gibt der Teilnehmer uneingeschränkt und unwiderruflich zur Verwendung für Werbe- und Demonstrationszwecke durch das Sportcamp Erzgebirge frei. Andernfalls wird er einen Mitarbeiter des Sportcamp Erzgebirge über sein Nicht-Einverständnis vor Kursbeginn in Kenntnis setzen.
IX. Allgemeine Regelungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Vereinbarung hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Vereinbarung zur Folge. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt geltendes Gesetzesrecht.
bottom of page